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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2019 - L 4 KR 579/18   

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https://dejure.org/2019,84530
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2019 - L 4 KR 579/18 (https://dejure.org/2019,84530)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.07.2019 - L 4 KR 579/18 (https://dejure.org/2019,84530)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - L 4 KR 579/18 (https://dejure.org/2019,84530)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2019 - L 4 KR 579/18
    des BSG (Urteil vom 1 1. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R BSGE 123, 134-144, SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, Rn. 34) könne ein weiterer Ausnahmefall vorliegen, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan habe, um seine Ansprüche zu wahren, indem er einen zur Diagnostik und Behandlung befugten Arzt persönlich aufgesucht und ihm seine Beschwerden geschildert habe, um die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erreichen, dies rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw -erhaltenden zeitlichen Grenzen für den Krankengeldanspruch erfolgt sei, er jedoch an der Wahrung der Krankengeldansprüche durch eine (auch nichtmedizinische) Fehlentscheidung des Vertragsarztes gehindert worden sei (z.B. eine irrtümlich nicht erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), und er seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich, spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend gemacht habe.

    Ergänzend ist auszuführen, dass die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R BSGE 123, 134-144, SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, Rn. 34) für die Annahme einer für den Versicherten unschädlichen Pflichtverletzung durch den bescheinigenden Arzt verlangt, dass ein Arzt-Patienten-Kontakt vorgelegen hat, in dem die Arbeitsunfähigkeit nach Anamneseerhebung und Untersuchung vom Arzt persönlich festgestellt wurde.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 135/16

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2019 - L 4 KR 579/18
    Die Richtigkeit dieser Rechtsanwendung folgt aus Artikel 21 Abs. 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 883/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit iVm Artikel 27 der VERORDNUNG (EG) Nr. 987/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (siehe ebenso - im Zusammenhang mit § 16 Abs. 4 SGB V: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. April 2018 - L 6 KR 97/17 -, juris; LSG Rheinland-Pfalz, 6.7.2017, L 5 KR 135/16; Ulmer in Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, SGB V, § 16 Rn. 13 ff).

    Bei alledem unterstellt der erkennende Senat zugunsten des Klägers, dass eine Zustimmung der Beklagten zur Inanspruchnahme des Krankengeldes in Polen gem. § 16 Abs. 4 SGB V vorlag (siehe nur: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. April 2014 - L 10 AL 35/14 B PKH -, juris sowie nochmals: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. April 2018 - L 6 KR 97/17 -, juris; LSG Rheinland-Pfalz, 6.7.2017, L 5 KR 135/16; Ulmer in Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, SGB V, § 16 Rn. 13 ff).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 KR 97/17

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - Zustimmung der Krankenkasse für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2019 - L 4 KR 579/18
    Die Richtigkeit dieser Rechtsanwendung folgt aus Artikel 21 Abs. 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 883/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit iVm Artikel 27 der VERORDNUNG (EG) Nr. 987/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (siehe ebenso - im Zusammenhang mit § 16 Abs. 4 SGB V: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. April 2018 - L 6 KR 97/17 -, juris; LSG Rheinland-Pfalz, 6.7.2017, L 5 KR 135/16; Ulmer in Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, SGB V, § 16 Rn. 13 ff).

    Bei alledem unterstellt der erkennende Senat zugunsten des Klägers, dass eine Zustimmung der Beklagten zur Inanspruchnahme des Krankengeldes in Polen gem. § 16 Abs. 4 SGB V vorlag (siehe nur: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. April 2014 - L 10 AL 35/14 B PKH -, juris sowie nochmals: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. April 2018 - L 6 KR 97/17 -, juris; LSG Rheinland-Pfalz, 6.7.2017, L 5 KR 135/16; Ulmer in Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, SGB V, § 16 Rn. 13 ff).

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